Kreis Düren: 2. Arbeitstreffen Initiativkreis

17.04.2024

Bei dem zweiten Arbeitstreffen des Initiativkreises Inklusion des Kreises Düren konkretisierten die Teilnehmenden weiter, wie ein Beirat von Menschen mit Behinderungen auf Kreisebene gestalten werden kann, damit es auch tatsächlich ein Selbstvertretungsgremium ist, in dem die Mitglieder mit Behinderungen wirksam arbeiten können.

Zum Einstieg stellten Lulzim Lushtaku, Vorsitzender des Inklusionsbeirates der Stadt Düren, Louise Pabst von der Lebenshilfe und Anja Jahn von der Selbsthilfekontaktstelle des Kreises Düren sowohl den Inklusionsbeirat der Stadt Düren wie auch den Inklusionsbeirat der Stadt Jülich vor. Besonders die Faktoren „Größe des Beirats“ und „Verhältnis der Mitglieder“ (also die Frage, wie viele Selbstvertreter*innen und beispielsweise wie viele Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und Verwaltung dabei sind) wurden beleuchtet.

Anschließend widmeten sich die Teilnehmenden den Modellen, die sie beim letzten Inititaivkreiskreistreffen in Gruppenarbeiten entwickelt haben. Gemeinsam haben sie überlegt, wie ein Beirat bezüglich der Mitglieder zusammengesetzt sein sollte. Die Modelle wurden einzeln vorgestellt.

Daran anknüpfend, diskutierte der Initiativkreis die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, die Tagesordnung mitzubestimmen? Es kamen unterschiedliche Maßnahmen zur Sprache, so etwa, dass die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Beirat überwiegt, dass nur Selbstvertreter*innen stimmberechtigt sind oder auch dass sie die Möglichkeit erhalten, sich in politischen Themen weiterzubilden und Entscheidungsprozesse von Verwaltung und Politik nachzuvollziehen. Interessant war auch eine Diskussion um die Frage, ob es wünschenswert ist, Mitglieder nach „Teilhabeschwerpunkten“, also nach der Art der Behinderung, zu benennen. Ein Fokus auf die jeweilige Behinderung bringt Schwierigkeiten mit sich – so könnte der Eindruck einer Reduzierung auf die Behinderung entstehen und es ist die Frage, ob über diesen Weg alle Formen der Behinderungen berücksichtigt werden können. Andererseits sollte ein arbeitsfähiges Gremium in der Mitgliederzahl begrenzt sein, während gleichzeitig eine möglichst breite Repräsentation ermöglicht werden sollte.

Um die gesammelten Erkenntnisse aus den beiden Arbeitstreffen festzuhalten und zu konkretisieren, haben die Arbeitskreismitglieder zum Schluss über die verschiedenen diskutierten Faktoren zum Kreis-Inklusionsbeirat abgestimmt.

In einem nächsten Schritt soll sich aus dem „Initiativkreis“ eine Arbeitsgruppe bilden, die auf Grundlage der Ergebnisse eine Satzungsempfehlung für den Kreis-Inklusionsbeirat erarbeitet.

Beitragsfoto ©Kreis Düren